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ImageSozialdienste

Sozialdienste sollen (gemeinsam mit den Gesundheitsdiensten) dem Wohl des Individuums und der Gemeinschaft dienen. Sozialdienste helfen den Menschen in unterschiedlichen problematischen Lebenssituationen. Sie sollten sich deshalb der öffentlichen Kontrolle und der demokratischen Diskussion stellen und nicht der Entscheidungshoheit der professionellen Diensteanbieter und Politiker überlassen werden.

Es gibt je nach nationalen Traditionen unterschiedliche Konzepte für soziale Dienste. Trotzdem existieren in allen Gesellschaften vergleichbare Probleme, weshalb die IÖD der Überzeugung ist, dass bestimmte, auf alle BürgerInnen zutreffende Grundsätze für diese Dienste definiert werden können. Sozialdienste sollen Armut verhindern und sich nicht nur darauf beschränken, die Folgen von Armut erträglicher zu machen. Soziale Dienste sollen eine Absicherung gegen Notfälle des Lebens wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Invalidität und Obdachlosigkeit ermöglichen.

Eine zentrale Forderung an die Sozialdienste besteht darin, den Bedürfnissen aller Menschen gerecht zu werden und zu diesem Zweck angemessene Sozialleistungen zu erbringen, auf die alle BürgerInnen ein Recht haben. Sozialdienste stellen eine Möglichkeit dar, vorhandene Ressourcen gerechter auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensphasen der Menschen aufzuteilen.

Die Sozialdienste sollten Teil einer übergeordneten sozialen Betreuung der Bevölkerung sein, ergänzt durch flankierende Maßnahmen in den Bereichen Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen, Bildung und Wohnungsbau. Soziale Dienste müssen den Menschen als Individuum behandeln. Das bedeutet: Anerkennung und Achtung besonderer Bedürfnisse; Anerkennung der kollektiven Verantwortung der Gesellschaft gegenüber Kindern und anderen betreuungsbedürftigen Personen; gleiches Zugangsrecht für alle; gleiche Behandlung aller Personen ungeachtet ihrer Rasse, ihres Familienstandes oder ihrer sexuellen Orientierung.

Das bedeutet, dass diese Dienste effizient und bürgerfreundlich erbracht werden müssen. Die Regelungen für die Erbringung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen müssen leicht verständlich sein.

Das System muss sowohl für die Nutzer als auch für die Leistungserbringer nachvollziehbar sein. Das Management muss mit den Gewerkschaften zusammenarbeiten und als Arbeitgeber Vorbildfunktionen im Hinblick auf die faire Behandlung der ArbeitnehmerInnen und der Schaffung guter Arbeitsbedingungen wahrnehmen, wie sie in anderen Sektoren der Wirtschaft üblich sind.

Weitere Informationen über unsere Arbeiten und unsere Politik im Bereich Sozialdienste, Gesundheitswesen und sachverwandte Themen gibt es in unseren Veröffentlichungen.

 
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