Sozialdienste
Sozialdienste sollen (gemeinsam mit den Gesundheitsdiensten) dem Wohl
des Individuums und der Gemeinschaft dienen. Sozialdienste helfen den
Menschen in unterschiedlichen problematischen Lebenssituationen. Sie
sollten sich deshalb der öffentlichen Kontrolle und der
demokratischen Diskussion stellen und nicht der Entscheidungshoheit der
professionellen Diensteanbieter und Politiker überlassen
werden.
Es gibt je nach nationalen Traditionen unterschiedliche Konzepte
für soziale Dienste. Trotzdem existieren in allen Gesellschaften
vergleichbare Probleme, weshalb die IÖD der Überzeugung ist,
dass bestimmte, auf alle BürgerInnen zutreffende Grundsätze
für diese Dienste definiert werden können. Sozialdienste
sollen Armut verhindern und sich nicht nur darauf beschränken, die
Folgen von Armut erträglicher zu machen. Soziale Dienste sollen
eine Absicherung gegen Notfälle des Lebens wie Arbeitslosigkeit,
Krankheit, Alter, Invalidität und Obdachlosigkeit
ermöglichen.
Eine zentrale Forderung an die Sozialdienste besteht darin, den
Bedürfnissen aller Menschen gerecht zu werden und zu diesem Zweck
angemessene Sozialleistungen zu erbringen, auf die alle BürgerInnen
ein Recht haben. Sozialdienste stellen eine Möglichkeit dar,
vorhandene Ressourcen gerechter auf die einzelnen gesellschaftlichen
Gruppen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Lebensphasen der Menschen aufzuteilen.
Die Sozialdienste sollten Teil einer übergeordneten sozialen
Betreuung der Bevölkerung sein, ergänzt durch flankierende
Maßnahmen in den Bereichen Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen,
Bildung und Wohnungsbau. Soziale Dienste müssen den Menschen als
Individuum behandeln. Das bedeutet: Anerkennung und Achtung besonderer
Bedürfnisse; Anerkennung der kollektiven Verantwortung der
Gesellschaft gegenüber Kindern und anderen
betreuungsbedürftigen Personen; gleiches Zugangsrecht für
alle; gleiche Behandlung aller Personen ungeachtet ihrer Rasse, ihres
Familienstandes oder ihrer sexuellen Orientierung.
Das bedeutet, dass diese Dienste effizient und bürgerfreundlich
erbracht werden müssen. Die Regelungen für die Erbringung und
Inanspruchnahme von Sozialleistungen müssen leicht
verständlich sein.
Das System muss sowohl für die Nutzer als auch für die
Leistungserbringer nachvollziehbar sein. Das Management muss mit den
Gewerkschaften zusammenarbeiten und als Arbeitgeber Vorbildfunktionen im
Hinblick auf die faire Behandlung der ArbeitnehmerInnen und der
Schaffung guter Arbeitsbedingungen wahrnehmen, wie sie in anderen
Sektoren der Wirtschaft üblich sind.
Weitere Informationen über unsere Arbeiten und unsere Politik im
Bereich Sozialdienste, Gesundheitswesen und sachverwandte Themen gibt es
in unseren Veröffentlichungen.
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